Kostenübernahme und Ablauf einer Psychotherapie

Kostenübernahme

Die Kosten für die Psychotherapie werden bei den vier dargestellten Therapiemethoden der Richtlinienverfahren von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bei den privaten Krankenkassen kann es je nach Vertragsbedingungen zu Zuzahlungen kommen. Versicherte von privaten Krankenkassen sollten sich daher vor Aufnahme der Psychotherapie bei ihrer Krankenkasse erkundigen, ob und in welchem Umfang diese übernommen wird,

Patient*innen können nach den Regelungen des Psychotherapeutengesetzes entweder direkt Psychologische oder Ärztliche Psychotherapeut*innen sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen aufsuchen oder sich von ihrem behandelnden Arzt/Ärztin überweisen lassen.
Vor der Aufnahme der eigentlichen Therapie müssen alle gesetzlich versicherten Patient*innen eine sogenannte psychotherapeutische Sprechstunde wahrnehmen. Diese dient dazu, festzustellen, ob eine fachliche Notwendigkeit (Indikation) für eine Psychotherapie vorliegt. Im Anschluss daran erfolgen Probatorische Sitzungen (Probetermine), in denen geklärt wird
• ob eine vertrauensvolle Arbeitsbeziehung zwischen Behandler*in und Patient*in zustande kommt
• welche Ziele durch die Therapie erreicht werden können
Bei privat Versicherten entfällt die psychotherapeutische Sprechstunde und es erfolgen vor Beginn der Therapie direkt die probatorischen Sitzungen.
Während dieser Zeit muss auch ein körperlicher Befund durch einen Haus- oder Facharzt eingeholt werden. Dieser sogenannte Konsiliarbericht dient dazu, dass mögliche körperliche Erkrankungen und deren Einfluss auf die Psychotherapie berücksichtigt werden können.
Abschließend wird bei der Krankenkasse ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Die entsprechenden Vorgehensweisen und Formulare werden vom Therapeuten oder der Therapeutin erklärt und ausgehändigt.

Ablauf

Die psychotherapeutische Behandlung wird in den meisten Fällen als Einzeltherapie angeboten. Dabei kann sehr individuell auf den/die einzelnen Patient*in eingegangen werden. Je nach Art der vorliegenden Störung, den Therapiezielen und Wünschen des/der Patient*in kann auch eine Gruppentherapie durchgeführt werden. Die Behandlung in der Gruppe erfordert eine spezielle Ausbildung des/der Therapeut*in.

 

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