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Kostenübernahme und Ablauf einer Psychotherapie
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Die Kosten für die Psychotherapie werden bei den drei oben dargestellten Therapiemethoden der Richtlinienverfahren von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.

Patienten können nach den Regelungen des Psychotherapeutengesetzes entweder direkt Psychologische oder Ärztliche PsychotherapeutInnen sowie Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen aufsuchen oder sich von ihrem behandelnden Arzt/Ärztin überweisen lassen.

 

Vor der Aufnahme der eigentlichen Therapie müssen alle Patienten eine sogenannte psychotherapeutische Sprechstunde wahrnehmen. Diese dient dazu, festzustellen, ob eine fachliche Notwendigkeit (Indikation) für eine Psychotherapie vorliegt. Im Anschluss daran erfolgen Probatorische Sitzungen (Probetermine), in denen geklärt wird

  • ob eine vertrauensvolle Arbeitsbeziehung zwischen Behandler/Behandlerin und Patient/Patientin zustande kommt
  • welche Ziele durch die Therapie erreicht werden können

Während dieser Zeit muss auch ein körperlicher Befund durch einen Haus- oder Facharzt eingeholt werden. Dieser sogenannte Konsiliarbericht dient dazu, dass mögliche körperliche Erkrankungen und deren Einfluss auf die Psychotherapie berücksichtigt werden können.

Abschließend wird bei der Krankenkasse ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Die entsprechenden Vorgehensweisen und Formulare werden vom Therapeuten oder der Therapeutin erklärt und ausgehändigt.

 

Die psychotherapeutische Behandlung wird in den meisten Fällen als Einzeltherapie angeboten. Dabei kann sehr individuell auf den einzelnen Patienten eingegangen werden. Je nach Art der vorliegenden Störung, den Therapiezielen und Wünschen des Patienten kann auch eine Gruppentherapie durchgeführt werden. Die Behandlung in der Gruppe erfordert eine spezielle Ausbildung des Therapeuten.

 

Die Krankenkassen übernehmen in den oben dargestellten Verfahren in jedem Fall die Kosten für die Einzeltherapie. Versicherte von Privaten Krankenkassen sollten sich vor Aufnahme der Psychotherapie bei ihrer Krankenkasse erkundigen, ob und in welchem Umfang diese übernommen wird, da es hier, je nach Kasse, Unterschiede gibt.
Bei der Gruppentherapie hängt die Kostenübernahme davon ab, ob der Therapeut die entsprechenden Voraussetzungen bringt.

Je nach psychotherapeutischem Verfahren bewilligen die Krankenkassen ein entsprechendes Stundenkontingent. Dieses beträgt derzeit für die Einzeltherapie bei der Verhaltenstherapie maximal 80 Stunden, bei tiefenpsychologisch fundierten Verfahren maximal 100 und bei analytischen Verfahren maximal 300 Stunden.