Wer führt Psychotherapie durch?

Die psychotherapeutische Behandlung wird von qualifizierten Fachleuten durchgeführt. Sie alle haben ein Studium und im Anschluss daran eine mehrjährige Zusatzausbildung absolviert, in der sie ihr umfangreiches Wissen über die Entstehung und Behandlung von psychischen Erkrankungen erworben haben.
Mit dieser Qualifikation erhalten sie ihre staatliche Anerkennung, die sogenannte Approbation, die sie berechtigt, psychotherapeutische Behandlungen durchzuführen und mit den Krankenkassen abzurechnen. Hierbei gibt es unterschiedliche Berufsgruppen, die sich in einigen Schwerpunkten unterscheiden.

Psychologische Psychotherapeut*innen ⇩

 

Diese haben ein abgeschlossenes Psychologie-Studium durchlaufen und anschließend eine mehrjährige staatlich anerkannte Zusatzausbildung in mindestens einem Therapieverfahren absolviert, wodurch sie die Approbation, die Anerkennung zur Durchführung der Heilkunde, erworben haben. Damit dürfen sie den Titel Psychologische Psychotherapeutin/Psychologischer Psychotherapeut führen.

Ärztliche Psychotherapeut*innen ⇩

 

Sie haben zunächst ein Medizinstudium abgeschlossen. Im Anschluss daran eignen sie sich ihre Befähigung zur psychotherapeutischen Tätigkeit im Rahmen ihrer Facharztausbildung oder Weiterbildung an. Bei den ärztlichen Psychotherapeut*innen finden sich „Facharzt/-ärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie“ („Facharzt/-ärztin für Psychotherapeutische Medizin und Psychotherapie“), „Facharzt/-ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie“, „Facharzt/-ärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie“ sowie „Arzt/Ärztin für Psychoanalyse“ und „Arzt/Ärztin-Psychotherapie“.

Kinder-und Jugendlichen- psychotherapeut*innen ⇩

 

Die Zulassung als Kinder und JugendlichenpsychotherapeutInnen können Psycholog*innen, Pädagog*innen, Heilpädagog*innen oder Sozialpädagog*innen erwerben, wenn sie nach ihrem Studium eine entsprechende Zusatzausbildung machen, die auch eine mehrmonatige Tätigkeit in einer kinder- und jugendpsychiatrischen Einrichtung beinhaltet.

Alle approbierten Psychotherapeut*innen sind dem Gesetz nach verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Regelmäßige Teilnahme an Weiterbildungen, Supervision und die Durchführung qualitätssichernder Maßnahmen sind selbstverständlich und gewährleisten einen hohen Qualitätsstandard in der Versorgung.

Alle approbierten PsychotherapeutInnen sind dem Gesetz nach verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Regelmäßige Teilnahme an Weiterbildungen, Supervision und die Durchführung qualitätssichernder Maßnahmen sind selbstverständlich und gewährleisten einen hohen Qualitätsstandard in der Versorgung.

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