Was ist Psychotherapie?
Psychotherapie ist eine wissenschaftlich anerkannte Behandlung zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, die durch seelische Prozesse hervorgerufen oder mitbedingt sind.
Klassisches Anwendungsgebiet ist vor allem die Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen wie z. B. Depressionen, Ängsten, Zwängen und psychosomatischen Störungen. Immer mehr werden heute auch körperliche Erkrankungen mit Hilfe psychotherapeutischer Methoden mitbehandelt, beispielsweise bei der Bewältigung schwerer Erkrankungen wie Krebs, chronischem Asthma oder in der Therapie chronischer Schmerzen.
Weitere Behandlungsfelder sind unter anderem:
- Belastungsreaktionen aufgrund von Scheidung, Verlust eines geliebten Menschen, Arbeitslosigkeit, Mobbing oder Burn-Out
- Persönlichkeitsstörungen / Psychosen
- Suchterkrankungen
- Essstörungen
- Sexualstörungen
- Schlafstörungen
Bei der Psychotherapie handelt es sich um eine nicht-medikamentöse Methode, die vor allem aus sprachlichen und gefühlsbezogenen Strategien der Gesprächsführung und Verhaltensänderung besteht. Der wichtigste Faktor ist hierbei das persönliche Gespräch zwischen PatientIn und PsychotherapeutIn, weshalb die Beziehung zwischen beiden von entscheidender Bedeutung ist.
Therapieverfahren
Richtlinien-Psychotherapie
Derzeit gibt es drei psychotherapeutische Verfahren, die unter dem Begriff der
Richtlinien-Psychotherapie
zusammengefasst werden.
- Verhaltenstherapie
- tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und
- analytische Psychotherapie
sind vom Gemeinsamen Bundesausschuss anerkannt und werden von den Krankenkassen bezahlt. Ihnen liegt jeweils eine umfassende Theorie zur Krankheitsentstehung zugrunde und ihre spezifischen Behandlungsmethoden sind in ihrer Wirksamkeit wissenschaftlich belegt.
Außerdem wird seit Oktober 2014 EMDR (Eye Movement Desensitization and Reprocessing) als Behandlungsmethode für Posttraumatische Belastungsstörungen im Rahmen eines übergeordneten Behandlungsplans als Kassenleistung anerkannt.
Zukünftig soll vom Gemeinsamen Bundesausschuss entschieden werden ob auch die Systemische Therapie für die Behandlung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt werden wird.
Therapieverfahren außerhalb der Richtlinien
Im Bereich der psychotherapeutischen Behandlungsmöglichkeiten gibt es noch eine Vielfalt an weiteren Verfahren. Sie alle haben ihren Stellenwert, einige von Ihnen sind inzwischen sogar schon wissenschaftlich anerkannt (siehe *), dennoch werden sie aktuell noch nicht von den Krankenkassen finanziert.
Zu den Therapieverfahren – außerhalb der Richtlinien – gehören
- Gesprächspsychotherapie
- Hypnotherapie*
- Körperorientierte Psychotherapien
- Gestalttherapie
- Systemische Therapie*
- Psychodrama
Viele PsychotherapeutInnen arbeiten methodenübergreifend und lassen unterschiedliche therapeutische Behandlungsmöglichkeiten in ihre Arbeit einfließen.
Gesprächspsychotherapie
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Hypnotherapie
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Körperorientierte Psychotherapien
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Gestalttherapie
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Systemische Therapie
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Psychodrama
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Verhaltenstherapie
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tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
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analytische Psychotherapie
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Therapieverfahren außerhalb der Richtlinien
Im Bereich der psychotherapeutischen Behandlungsmöglichkeiten gibt es noch eine Vielfalt an weiteren Verfahren. Sie alle haben ihren Stellenwert, einige von Ihnen sind inzwischen sogar schon wissenschaftlich anerkannt (siehe *), dennoch werden sie aktuell noch nicht von den Krankenkassen finanziert.
Zu den Therapieverfahren – außerhalb der Richtlinien – gehören
- Gesprächspsychotherapie
- Hypnotherapie*
- Körperorientierte Psychotherapien
- Gestalttherapie
- Systemische Therapie*
- Psychodrama
Viele PsychotherapeutInnen arbeiten methodenübergreifend und lassen unterschiedliche therapeutische Behandlungsmöglichkeiten in ihre Arbeit einfließen.
Verhaltenstherapie
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tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
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analytische Psychotherapie
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Die psychotherapeutische Behandlung wird von qualifizierten Fachleuten durchgeführt. Sie alle haben ein Studium und im Anschluss daran eine mehrjährige Zusatzausbildung absolviert, in der sie ihr umfangreiches Wissen über die Entstehung und Behandlung von psychischen Erkrankungen erworben haben.
Mit dieser Qualifikation erhalten sie ihre staatliche Anerkennung, die sogenannte Approbation, die sie berechtigt, psychotherapeutische Behandlungen durchzuführen und mit den Krankenkassen abzurechnen. Hierbei gibt es unterschiedliche Berufsgruppen, die sich in einigen Schwerpunkten unterscheiden.
Psychologische PsychotherapeutInnen ⇩
Diese haben ein abgeschlossenes Psychologie-Studium durchlaufen und anschließend eine mehrjährige staatlich anerkannte Zusatzausbildung in mindestens einem Therapieverfahren absolviert, wodurch sie die Approbation, die Anerkennung zur Durchführung der Heilkunde, erworben haben. Damit dürfen sie den Titel Psychologische Psychotherapeutin/Psychologischer Psychotherapeut führen
Ärztliche PsychotherapeutInnen ⇩
Sie haben zunächst ein Medizinstudium abgeschlossen. Im Anschluss daran eignen sie sich ihre Befähigung zur psychotherapeutischen Tätigkeit im Rahmen ihrer Facharztausbildung oder Weiterbildung an. Bei den ärztlichen PsychotherapeutInnen finden sich „Facharzt/-ärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie“ („Facharzt/-ärztin für Psychotherapeutische Medizin und Psychotherapie“), „Facharzt/-ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie“, „Facharzt/-ärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie“ sowie „Arzt/Ärztin für Psychoanalyse“ und „Arzt/Ärztin-Psychotherapie“.
Kinder-und Jugendlichen- psychotherapeutInnen ⇩
Die Zulassung als Kinder und JugendlichenpsychotherapeutInnen können Diplom-PsychologInnen, Diplom-PädagogInnen, Diplom-HeilpädagogInnen oder Diplom-SozialpädagogInnen erwerben, wenn sie nach ihrem Studium eine entsprechende Zusatzausbildung machen, die auch eine mehrmonatige Tätigkeit in einer kinder- und jugendpsychiatrischen Einrichtung beinhaltet.
Alle approbierten PsychotherapeutInnen sind dem Gesetz nach verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Regelmäßige Teilnahme an Weiterbildungen, Supervision und die Durchführung qualitätssichernder Maßnahmen sind selbstverständlich und gewährleisten einen hohen Qualitätsstandard in der Versorgung.
Alle approbierten PsychotherapeutInnen sind dem Gesetz nach verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Regelmäßige Teilnahme an Weiterbildungen, Supervision und die Durchführung qualitätssichernder Maßnahmen sind selbstverständlich und gewährleisten einen hohen Qualitätsstandard in der Versorgung.
Kostenübernahme
Die Kosten für die Psychotherapie werden bei den drei oben dargestellten Therapiemethoden der Richtlinienverfahren von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.
Patienten können nach den Regelungen des Psychotherapeutengesetzes entweder direkt Psychologische oder Ärztliche PsychotherapeutInnen sowie Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen aufsuchen oder sich von ihrem behandelnden Arzt/Ärztin überweisen lassen.
Vor der Aufnahme der eigentlichen Therapie müssen alle Patienten eine sogenannte psychotherapeutische Sprechstunde wahrnehmen. Diese dient dazu, festzustellen, ob eine fachliche Notwendigkeit (Indikation) für eine Psychotherapie vorliegt. Im Anschluss daran erfolgen Probatorische Sitzungen (Probetermine), in denen geklärt wird
- ob eine vertrauensvolle Arbeitsbeziehung zwischen Behandler/Behandlerin und Patient/Patientin zustande kommt
- welche Ziele durch die Therapie erreicht werden können
Während dieser Zeit muss auch ein körperlicher Befund durch einen Haus- oder Facharzt eingeholt werden. Dieser sogenannte Konsiliarbericht dient dazu, dass mögliche körperliche Erkrankungen und deren Einfluss auf die Psychotherapie berücksichtigt werden können.
Abschließend wird bei der Krankenkasse ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Die entsprechenden Vorgehensweisen und Formulare werden vom Therapeuten oder der Therapeutin erklärt und ausgehändigt.
Ablauf
Die psychotherapeutische Behandlung wird in den meisten Fällen als Einzeltherapie angeboten. Dabei kann sehr individuell auf den einzelnen Patienten eingegangen werden. Je nach Art der vorliegenden Störung, den Therapiezielen und Wünschen des Patienten kann auch eine Gruppentherapie durchgeführt werden. Die Behandlung in der Gruppe erfordert eine spezielle Ausbildung des Therapeuten.
Die Krankenkassen übernehmen in den oben dargestellten Verfahren in jedem Fall die Kosten für die Einzeltherapie. Versicherte von Privaten Krankenkassen sollten sich vor Aufnahme der Psychotherapie bei ihrer Krankenkasse erkundigen, ob und in welchem Umfang diese übernommen wird, da es hier, je nach Kasse, Unterschiede gibt.
Bei der Gruppentherapie hängt die Kostenübernahme davon ab, ob der Therapeut die entsprechenden Voraussetzungen bringt.
Je nach psychotherapeutischem Verfahren bewilligen die Krankenkassen ein entsprechendes Stundenkontingent. Dieses beträgt derzeit für die Einzeltherapie bei der Verhaltenstherapie maximal 80 Stunden, bei tiefenpsychologisch fundierten Verfahren maximal 100 und bei analytischen Verfahren maximal 300 Stunden.
PsyNet-Praxen
Eine Liste aller PsyNet e.V. angeschlossenen Praxen finden Sie hier
Alle Praxen mit Kassenzulassung
Alle kassenzugelassenen PsychotherapeutInnen, die mit den gesetzlichen und privaten Krankenkassen in Westfalen-Lippe abrechnen können, finden Sie über die Suchmaske der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe
Terminservice Kassenärztliche Vereinigung
Die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe erreichen Sie dann unter 0231 94329444. Informationen dazu finden Sie hier
Alle Praxen in NRW mit Spezialisierungen
Darüber hinaus bietet die Psychotherapeutenkammer NRW eine Psychotherapeutensuche an, mit der Sie nach vielfältigen Kriterien Praxen von Psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten suchen können. Allerdings sind nicht alle dort aufgelisteten Praxen zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen zugelassen
KONTAKT
PsyNet e.V. Geschäftsstelle
Springstr. 11
45657 Recklinghausen
Tel.: 02361 3068872
Fax: 02361 5822589
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Montags von 15.00-16.00 Uhr und
Donnerstags von 09.00-10.00 Uhr
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